Entschuldigung bei Fehltagen
Fehlt ein Kind zu Beginn der 2. Unterrichtsstunde unentschuldigt, werden die Eltern
durch die Schule über die vorliegende Notfallnummer benachrichtigt,
unter Umständen auch die Polizei ( Sicherheitsmaßnahme ).
Erledigung von Hausaufgaben
Es gibt nach wie vor Hausaufgaben. Diese sind im §17 der Grundschulordnung geregelt.
Die Dauer der Hausaufgaben soll in Klasse 1 und 2 maximal 30 min betragen und
Am Wochenende und über die Ferien gibt es keine Hausaufgaben.
Für unsere Grundschule gelten folgende Festlegungen:
Hausaufgaben müssen für die Schüler nachvollziehbar sein und dem
Entwicklungsstand des Kindes entsprechen.
in den Klassen 3 und 4 maximal 60 min (sonst abbrechen und Mitteilung an die Lehrerin).
(Fleißaufgaben sind immer möglich!)
Sind Kinder für die Teilnahme an einer Arbeitsgemeinschaft angemeldet, können sie
erst nach schriftlicher Mitteilung durch die Eltern nach dem Halbjahr wechseln.
Wünschen die Eltern eine ständige Hausaufgabenbetreuung, genügt eine einmalige
schriftliche Anmeldung beim Klassenlehrer.
Befreiung vom Sport- bzw. Schwimmunterricht
Über eine Befreiung, die vier Wochen überschreitet, muss der Jugendärztliche Dienst
Versicherungsschutz
Für alle nicht zum Unterricht benötigten Sachen übernimmt die Gemeinde bei Verlust bzw.
Auch gefährliche Gegenstände dürfen nicht mitgebracht werden (z.B. Messer, Streichhölzer usw.).
Bei Verlust oder Beschädigung von zum Unterricht benötigten Sachen wie auch Kleidung
Die Kinder können aus gesundheitlichen Gründen kurzeitig vom Sport- bzw. Schwimmunterricht
Beachten Sie bitte, dass im Sportunterricht das Tragen von Schmuck aus Sicherheitsgründen
befreit werden. Die Sportlehrerin entscheidet über Art und Umfang der Befreiung.
des Gesundheitsamtes entscheiden.
nicht gestattet ist. Für abhanden gekommenen Schmuck übernimmt die Schule keine Haftung!
Während der Unterrichtszeit und auf dem Schulweg ist ihr Kind bei Unfällen über den
Sächsischen Gemeindeunfallversicherungsverband versichert.
Beschädigung keine Haftung (z.B. Wertsachen, Spielsachen, Bargeld usw.).
muss umgehend - möglichst am Schadenstag - die Meldung darüber im Sekretariat erfolgen,
um Schadensersatz geltend zu machen.
