Hinweise für Eltern

Entschuldigung bei Fehltagen

Sollte Ihr Kind krank oder aus einem anderen Grund verhindert sein, teilen Sie dies bitte bis spätestens 8.00 Uhr der Schule mit. Bitte notieren Sie Ihre Telefonnummer vorn im HA-Heft!

Fehlt ein Kind zu Beginn der 2. Unterrichtsstunde unentschuldigt, werden die Eltern durch die Schule über die vorliegende Notfallnummer benachrichtigt, unter Umständen auch die Polizei. (Sicherheitsmaßnahme)

Erledigung von Hausaufgaben

Die Erteilung von Hausaufgaben ist im §17 der Grundschulordnung geregelt.

Für unsere Grundschule gelten folgende Festlegungen:

Hausaufgaben müssen für die Schüler nachvollziehbar sein und dem Entwicklungsstand des Kindes entsprechen. Die Dauer der Hausaufgaben soll in Klasse 1 und 2 maximal 30 min und in den Klassen 3 und 4 maximal 60 min betragen (sonst abbrechen und Mitteilung an die Lehrerin).
Am Wochenende und über die Ferien gibt es keine Hausaufgaben. (Fleißaufgaben sind immer möglich!)

Teilnahme an Ganztagsangeboten

Wie in jedem Jahr wollen wir auch 2020/21 das Schulleben durch verschiedene GTA bereichern. Wir bitten Sie, gemeinsam mit Ihrem Kind zu entscheiden, an welchem Angebot es sich beteiligen möchte. Die Teilnahme ist freiwillig und gilt nach Anmeldung verbindlich für ein halbes Schuljahr.

Sind Kinder für eine Arbeitsgemeinschaft angemeldet, können sie erst nach schriftlicher Mitteilung durch die Eltern nach dem Halbjahr wechseln. Bei Verhinderung der Teilnahme ist unbedingt die Abmeldung beim AG-Leiter persönlich oder über die Klassenleiterin erforderlich.

Befreiung vom Sport- bzw. Schwimmunterricht

Die Kinder können aus gesundheitlichen Gründen nur schriftlich kurzeitig vom Sport- bzw. Schwimmunterrichtbefreit werden. Über eine Befreiung, die vier Wochen überschreitet, muss der Jugendärztliche Dienst des Gesundheitsamtes entscheiden.

Beachten Sie bitte, dass im Sportunterricht das Tragen von Schmuck aus Sicherheitsgründen nicht gestattet ist. Für abhanden gekommenen Schmuck übernimmt die Schule keine Haftung!
(siehe Erlass des Staatsministeriums für Kultus und Sport des Freistaates Sachsen vom 28. Mai 2010 zur Sicherheit im Schulsport Az.: 24-6860.40/56/3)

Versicherungsschutz

Während der Unterrichtszeit und auf dem Schulweg ist ihr Kind bei Unfällen über den Sächsischen Gemeindeunfallversicherungsverband versichert.
Für alle nicht zum Unterricht benötigten Sachen übernimmt die Gemeinde bei Verlust bzw. Beschädigung keine Haftung (z.B. Wertsachen, Spielsachen, Bargeld usw.).
Gefährliche Gegenstände (z.B. Messer usw.) dürfen nicht mitgebracht werden, außer bei ausdrücklicher Aufforderung durch die Lehrerinnen (z.B. bei Projekten).
Bei Verlust oder Beschädigung von zum Unterricht benötigter Sachen wie auch Kleidung muss umgehend - möglichst am Schadenstag - die Meldung darüber im Sekretariat erfolgen, um nach gründlicher Prüfung evtl. Schadensersatz geltend zu machen.

Infektionskrankheiten

Meldepflichtige Infektionskrankheiten und das Auftreten von Kopfläusen sind durch die Erziehungsberechtigten sofort der Schule mitzuteilen.

Weitere Hilfe

Hier finden Sie nützliche Hilfe zu verschiedenen Themen.

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